Holzschutzmittel in Gebäuden können sehr unterschiedliche Wirkstoffe enthalten. Im Hinblick auf Verwendungsumfang und mögliche gesundheitliche Nebenwirkungen kommt dabei Pentachlorphenol (PCP) eine besondere Bedeutung zu, weshalb hierzu vordringlicher Handlungsbedarf besteht. Bei einer PCP - Sanierung wird zugleich auch Lindan erfasst, wenn eine solche Belastung, gemeinsam mit PCP vorliegt. Bis 1977 waren in 93% aller Holzschutzmittel PCP enthalten.
PCP gehört chemisch zur Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe.
Die Ausgangsverbindung ist das Phenol, an das fünf Chloratome gebunden sind. Als
Ursache einer Kontamination baulicher Anlagen kommt in erster Linie die Verwendung von
PCP in Holzschutzmitteln in Frage. In Holzschutzmitteln lag PCP in der Regel gemeinsam
mit dem Insektizid Lindan in einem Mengenverhältnis PCP : Lindan 10:1 vor, wobei im
Laufe der Jahre viele verschiedene Einzelprodukte mit und ohne Bindemittel und
Pigmentanteil vertrieben wurden. Der PCP Gehalt von Holzschutzmitteln betrug in der
Regel 5 % mit möglichen Abweichungen nach unten, seltener nach oben.
In Leder wurde PCP als Konservierungsstoff eingesetzt und kann z.B. in Sitzmöbeln
vorliegen. Weitere Einsatzgebiete waren u.a. Schwertextilien (Teppichböden), Pappe
und Klebstoffe.
PCP wurde in baulichen Anlagen wie folgt eingesetzt:
a) vorbeugend
bei Dachstühlen, Holzfenstern und Außentüren, als Holzschützende Grundierungen und
Lasuren, großflächig an Holzverkleidungen, Vertäfelungen, Schallschutzdecken, mitunter
Holzfußböden und dergleichen in Innenräumen insbesondere bei Verwendung durch
Heimwerker, wobei hier die Holzschutzfunktion der eingesetzten Präparate häufig
zugunsten einer dekorativen Funktion in den Hintergrund trat.
b) zur Bekämpfung
im Rahmen von Schwammsanierungen, bei Bekämpfungsmitteln gegen Hausschwamm im
Mauerwerk, zur Bekämpfung eines Insektenbefalls, insbesondere im Dachstuhlbereich.
PCP ist im Holz sehr ungleichmäßig verteilt. Die Kontamination ist bei
Fichte/Tanne und Kiefernkernholz einige Millimeter, bei getränkten Hölzern, bei über
1000mg /kg Holz. Sie nehmen durch Abgabe von PCP an die Umgebungsluft allmählich ab.
Für das vorkommen von PCP in der Raumluft ist zwischen Primär und Sekundärquellen zu
unterscheiden.
Primärquellen sind Bauteile oder Gegenstände, die mit PCP - haltigen Zubereitungen
behandelt sind und aus denen PCP in die Raumluft freigesetzt wird.
Sekundärquellen sind Bauteile oder Gegenstände, die PCP meist über längere
Zeit aus der durch Primärquellen belasteten Raumluft aufgenommen haben. Sie vermögen
ihrerseits das auf der Oberfläche angelagerte PCP nach und nach wieder in die Raumluft
freizusetzen.
In den siebziger Jahren geriet PCP zunehmend in den Verdacht, Gesundheitsschäden
bei Personen hervorzurufen, die sich in räumen mit PCP behandelten Materialien,
insbesondere Holz, aufhalten. Bereits 1978 wurden in den alten Bundesländern
Kennzeichnungspflichten für PCP haltige Zubereitungen eingeführt.
In der ehemaligen DDR bestand 1988 eine Zulassung für PCP - haltige Grundierungen
im Bereich Fenster und Außentüren. Heute besteht ein Herstellungs - und
Verwendungsverbot für PCP und PCP - haltige Produkte aufgrund der Verordnung zum
Schutz von gefährlichen Stoffen. Die in der Vergangenheit eingesetzten PCP - haltigen
Produkte können bis heute zu PCP Raumluftbelastungen führen, deren Höhe von der Art
und der Menge der PCP - haltigen Erzeugnisse im Raum und den Klimabedingungen des
Raumes abhängt.
Die Gesundheitsgefährdungen PCP - haltiger Holzschutzmittel sind wie folgt zu bewerten:
a) in Aufenthaltsräumen ist von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung
auszugehen, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration über 1µg
PCP/m³ Luft liegt.
b) Bei Wohnungen oder bei anderen Räumen, in denen sich Personen über einen längeren
Zeitraum mehr als 8 Stunden am Tag aufhalten und in denen Nutzungsbedingt auch
Expositionen über Staub und Lebensmittel etc. zu erwarten sind, wie z.B. in
Kindertagesstätten oder Heimen, ist jedoch eine gesundheitliche Gefährdung schon dann
möglich, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung über o,1 µg PCP/m³
Luft liegt.
PCP ist nur kurzzeitig im Blut nachweisbar. Es lagert sich dann in Fettgewebe ab.