Pentachlorphenol PCP

Holzschutzmittel in Gebäuden können sehr unterschiedliche Wirkstoffe enthalten. Im Hinblick auf Verwendungsumfang und mögliche gesundheitliche Nebenwirkungen kommt dabei Pentachlorphenol (PCP) eine besondere Bedeutung zu, weshalb hierzu vordringlicher Handlungsbedarf besteht. Bei einer PCP - Sanierung wird zugleich auch Lindan erfasst, wenn eine solche Belastung, gemeinsam mit PCP vorliegt. Bis 1977 waren in 93% aller Holzschutzmittel PCP enthalten.

PCP gehört chemisch zur Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe. Die Ausgangsverbindung ist das Phenol, an das fünf Chloratome gebunden sind. Als Ursache einer Kontamination baulicher Anlagen kommt in erster Linie die Verwendung von PCP in Holzschutzmitteln in Frage. In Holzschutzmitteln lag PCP in der Regel gemeinsam mit dem Insektizid Lindan in einem Mengenverhältnis PCP : Lindan 10:1 vor, wobei im Laufe der Jahre viele verschiedene Einzelprodukte mit und ohne Bindemittel und Pigmentanteil vertrieben wurden. Der PCP Gehalt von Holzschutzmitteln betrug in der Regel 5 % mit möglichen Abweichungen nach unten, seltener nach oben.
In Leder wurde PCP als Konservierungsstoff eingesetzt und kann z.B. in Sitzmöbeln vorliegen. Weitere Einsatzgebiete waren u.a. Schwertextilien (Teppichböden), Pappe und Klebstoffe.

PCP wurde in baulichen Anlagen wie folgt eingesetzt:

a) vorbeugend
bei Dachstühlen, Holzfenstern und Außentüren, als Holzschützende Grundierungen und Lasuren, großflächig an Holzverkleidungen, Vertäfelungen, Schallschutzdecken, mitunter Holzfußböden und dergleichen in Innenräumen insbesondere bei Verwendung durch Heimwerker, wobei hier die Holzschutzfunktion der eingesetzten Präparate häufig zugunsten einer dekorativen Funktion in den Hintergrund trat.

b) zur Bekämpfung
im Rahmen von Schwammsanierungen, bei Bekämpfungsmitteln gegen Hausschwamm im Mauerwerk, zur Bekämpfung eines Insektenbefalls, insbesondere im Dachstuhlbereich.

PCP ist im Holz sehr ungleichmäßig verteilt. Die Kontamination ist bei Fichte/Tanne und Kiefernkernholz einige Millimeter, bei getränkten Hölzern, bei über 1000mg /kg Holz. Sie nehmen durch Abgabe von PCP an die Umgebungsluft allmählich ab.
Für das vorkommen von PCP in der Raumluft ist zwischen Primär und Sekundärquellen zu unterscheiden.
Primärquellen sind Bauteile oder Gegenstände, die mit PCP - haltigen Zubereitungen behandelt sind und aus denen PCP in die Raumluft freigesetzt wird. Sekundärquellen sind Bauteile oder Gegenstände, die PCP meist über längere Zeit aus der durch Primärquellen belasteten Raumluft aufgenommen haben. Sie vermögen ihrerseits das auf der Oberfläche angelagerte PCP nach und nach wieder in die Raumluft freizusetzen.

In den siebziger Jahren geriet PCP zunehmend in den Verdacht, Gesundheitsschäden bei Personen hervorzurufen, die sich in räumen mit PCP behandelten Materialien, insbesondere Holz, aufhalten. Bereits 1978 wurden in den alten Bundesländern Kennzeichnungspflichten für PCP haltige Zubereitungen eingeführt.
In der ehemaligen DDR bestand 1988 eine Zulassung für PCP - haltige Grundierungen im Bereich Fenster und Außentüren. Heute besteht ein Herstellungs - und Verwendungsverbot für PCP und PCP - haltige Produkte aufgrund der Verordnung zum Schutz von gefährlichen Stoffen. Die in der Vergangenheit eingesetzten PCP - haltigen Produkte können bis heute zu PCP Raumluftbelastungen führen, deren Höhe von der Art und der Menge der PCP - haltigen Erzeugnisse im Raum und den Klimabedingungen des Raumes abhängt.

Die Gesundheitsgefährdungen PCP - haltiger Holzschutzmittel sind wie folgt zu bewerten:

a) in Aufenthaltsräumen ist von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung auszugehen, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration über 1µg PCP/m³ Luft liegt.
b) Bei Wohnungen oder bei anderen Räumen, in denen sich Personen über einen längeren Zeitraum mehr als 8 Stunden am Tag aufhalten und in denen Nutzungsbedingt auch Expositionen über Staub und Lebensmittel etc. zu erwarten sind, wie z.B. in Kindertagesstätten oder Heimen, ist jedoch eine gesundheitliche Gefährdung schon dann möglich, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftbelastung über o,1 µg PCP/m³ Luft liegt.

PCP ist nur kurzzeitig im Blut nachweisbar. Es lagert sich dann in Fettgewebe ab.

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